Hängegerüste als Arbeits- und Schutzgerüste

Nicht tragfähiger Aufstellgrund oder wirtschaftliche Überlegungen machen es von Fall zu Fall erforderlich Gerüste nicht am Boden zu gründen, sondern hängend auszuführen. Dabei kann sowohl eine selbsttragende Gerüstkonstruktion als auch das Gebäude  für die notwendigen  Lasteinleitungen herangezogen werden.

Grundlage für Planung, Bemessung und Ausführung ist hier, neben den einschlägigen Normen, der Statische Nachweis im Einzelfall.

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