Bautreppen, Fluchttreppen

Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten sollten heute in der Regel über Treppen, bzw. Bautreppen erfolgen. Treppen sind zwingend erforderlich, wenn über den Zugang umfangreiche Materialien transportiert werden, die Aufstiegshöhe im Gerüst mehr als 10m beträgt oder umfangreiche Arbeiten ausgeführt werden (vgl. TRBS 2121-Teil-1, Abschn. 4.2).

Kommen Treppen in öffentlichen Bereichen als Flucht- und Ersatztreppen zum Einsatz müssen sie den Bestimmungen der DIN 18065 [    ] entsprechen. Die anzusetzende Flächenlast beträgt in diesem Fall mindestens 5,00 KN/m2. Bei einer Treppenlaufbreite von 1,00m können die gängigen Treppenanlagen nach Aufbau- und Verwendungsanleitung bis 14m Höhe aufgebaut werden. Größere Höhen lassen sich mit Hilfe von  Sonderkonstruktionen erzielen.

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol LKW.